Die Sanierung der Staatsfinanzen ist eine Hauptaufgabe der neuen Bundesregierung.
Wir wollen die Schuldenanhäufung zu Lasten künftiger Generationen
verringern.
Dazu gehören die energische Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, eine große Steuerreform, die sowohl zu sozialer Gerechtigkeit als auch zur Stabilisierung der Staatseinnahmen beiträgt, sowie eine Rückkehr zu Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Die neue Bundesregierung will sozial gerecht sparen und in neue Zukunftsbereiche investieren. Die schwere finanzpolitische Erblast zwingt die neue Bundesregierung zu einem konsequenten Konsolidierungskurs. Finanzwirksame Vorhaben des Koalitionsvertrages müssen entweder unmittelbar gegenfinanziert oder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Nicht alles was wünschbar wäre, ist gegenwärtig auch finanzierbar. Erst die Bilanzierung der Finanzpolitik der alten Regierung im Rahmen eines umfassenden Kassensturzes nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung kann endgültige Klarheit über die tatsächliche Lage der Staatsfinanzen erbringen. Der Schlüssel zur Konsolidierung der Staatsfinanzen ist die erfolgreiche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie eine sparsame Haushaltspolitik, die Spielräume für Zukunftsinvestitionen erst eröffnen kann. Dabei wird die neue Bundesregierung Maßnahmen Vorrang geben, die neue Arbeitsplätze schaffen oder Arbeitsplätze sichern und den Strukturwandel voranbringen. 2. Bündnis für Arbeit und Ausbildung Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren. Wir wollen ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir konkrete Maßnahmen vereinbaren, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Zu diesem Bündnis für Arbeit und Ausbildung haben alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten. Dabei geht die neue Bundesregierung von folgenden Grundsätzen aus:
Beim Bündnis für Arbeit und Ausbildung sollen unter anderem zu folgenden Themen Vereinbarungen gefunden werden:
Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit ihre Festlegungen über mögliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen, der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital und der Arbeitszeitpolitik treffen. 3. Offensive zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt eine Offensive zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit starten. Mit einem Sofortprogramm sollen 100.000 Jugendliche so schnell wie möglich in Ausbildung und Beschäftigung gebracht werden. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt in Ostdeutschland gesetzt. Im Mittelpunkt des Sofortprogramms steht die Vermittlung in betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Jugendliche, die zur Zeit keine Vermittlungschance haben, sollen durch Qualifizierung auf eine Ausbildung vorbereitet oder in eine sinnvolle Beschäftigung gebracht werden. Zu dem Sofortprogramm gehört auch die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Alle Jugendlichen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, sollen einen Ausbildungsplatz, einen Arbeitsplatz oder eine Fördermaßnahme erhalten. Für die Finanzierung dieses Programms werden vor allem Mittel eingesetzt, die sonst für die Bezahlung der Jugendarbeitslosigkeit ausgegeben werden müßten. 4. Neue Wirtschaftspolitik für mehr Arbeitsplätze Durch eine sinnvolle Kombination von Angebots- und Nachfragepolitik wird die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung verbessern. Dazu gehören:
5. Mittelstand, Handwerk und Existenzgründungen stärken Die neue Bundesregierung wird die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Mittelstand, Handwerk und Existenzgründungen, für Freiberufler und Selbständige verbessern:
6. Faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Die neue Bundesregierung wird unverzüglich und entschlossen gegen illegale Beschäftigung und Lohndumping vorgehen. Dabei werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen: Die Bußgelder bei illegaler Beschäftigung werden drastisch erhöht, bei besonders schwerwiegenden Fällen sind strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Generalunternehmer sollen künftig für illegal handelnde Subunternehmen haften. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß das bis August 1999 befristete Entsendegesetz gegen Lohn- und Sozialdumping dauerhaft verlängert und seine Wirksamkeit erhöht wird. Die neue Bundesregierung wird gegen den Mißbrauch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und gegen Scheinselbständigkeit vorgehen. 7. Aktive Arbeitsmarktpolitik: Arbeit statt Arbeitslosigkeit Ziel der neuen Bundesregierung ist es, Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen. Die Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt hat Vorrang. Der Grundsatz unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik heißt: Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit kostet rund 170 Milliarden DM im Jahr. Die neue Bundesregierung wird Mittel, die bisher zur Bezahlung von Arbeitslosigkeit ausgegeben wurden, zur Finanzierung von Qualifizierung und Arbeit einsetzen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit muß die aktive Arbeitsmarktpolitik konsequent fortgesetzt werden. Die neue Bundesregierung wird das Arbeitsförderungsrecht wirksamer ausgestalten: Es werden soviel Mittel wie möglich von passiven in aktive Leistungen umgeschichtet. Die Beschäftigung von Frauen hat dabei ein besonderes Gewicht. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker mit der Strukturpolitik in den Regionen verzahnt. Die neue Bundesregierung wird Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Beschäftigungschancen des Dienstleistungssektors besser genutzt werden. Dazu werden Haushaltsdienstleistungen und private Dienstleistungsagenturen gefördert. 8. Tarifautonomie bewahren – Arbeitnehmerrechte sichern – Mitbestimmung stärken Die neue Bundesregierung wird umgehend dafür sorgen, daß unsoziale Einschnitte bei den Arbeitnehmerschutzrechten korrigiert werden. Die neue Bundesregierung wird Fehlentscheidungen wie beim Kündigungsschutz, bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Schlechtwettergeld korrigieren und die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien sichern. Die neue Bundesregierung wird die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sowie in Betrieb und Verwaltung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Beschäftigten stärken und an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Vorrangig ist dazu eine grundlegende Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsbegriff, Arbeitnehmerbegriff, Telearbeit, Vereinfachung des Wahlverfahrens). Dazu kommen muß die Sicherung und Weiterentwicklung der qualifizierten Mitbestimmung in den Unternehmen und in Europa (Europäische Betriebsräte, Europäische Aktiengesellschaft). Darüber hinaus wollen wir die Tarifautonomie stärken, vor allem durch ein Klagerecht der Verbände und eine einfachere Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung. |
Inhaltsübersicht
|